Bedürftige und begabte Schüler an Gymnasien in Bayern können aus Mitteln des Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds einmalige Beihilfen für folgende Zwecke erhalten
zur Beschaffung teurerer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z.B. Musikinstrumente),
oder zur Ermöglichung der Teilnahme an größeren Lehr- und Studienfahrten (auch Orchester- und Chorwochen), wenn diese als schulische Veranstaltungen in Zusammenhang mit einem einschlägigen Unterricht stehen.
Die Vergabe der Beihilfen erfolgt auf schriftlichen Antrag und auf Befürwortung der Schule durch den zuständigen Ministerialbeauftragten für die Gymnasien. Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat des Gymnasiums.