Italienisch kann von den Schüler/innen der 10. Jahrgangsstufe als neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache ab der 11. Jahrgangsstufe gewählt werden. Die Schüler/innen haben bereits Latein oder Französisch, zum Teil auch Spanisch gelernt, d.h. es sind bereits Vorkenntnisse vorhanden, die das Erlernen der italienischen Sprache erleichtern können. Italienisch muss drei Jahre lang, d.h. bis zum Abitur belegt werden und ist in der 11. Jahrgangsstufe ein Hauptfach, d.h. es werden vier Schulaufgaben geschrieben. Die Leistungen, die im Fach Italienisch in den Jahrgangsstufen 12 und 13 erbracht werden, fließen in die Abiturnote mit ein. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Italienisch als mündliches Abiturfach zu wählen (Voraussetzungen/Restriktionen siehe unten) und das international anerkannte Sprachzertifikat CILS der Università di Stranieri di Siena zu erwerben. Darüber hinaus ist für das 2. Lernjahr ein Schüleraustausch vorgesehen.
Neu einsetzende spät beginnende Fremdsprachen richten sich an Schüler/innen, die ein besonderes Interesse an Sprachen und eine entsprechend hohe Motivation und Leistungsbereitschaft mitbringen. Sie bauen auf Kenntnissen, Fertigkeiten und Grundhaltungen auf, die die Schüler/innen in den bisher erlernten Fremdsprachen und im Deutschunterricht erworben haben. Der rasche Lernfortschritt (Zielniveau: B1 des europäischen Referenzrahmens) kann zu motivierenden Erfolgserlebnissen führen, aber auch demotivieren, wenn durch mangelnde Motivation oder zu wenig Fleiß nicht Schritt gehalten werden kann. Der Notendurchschnitt in den Fremdsprachen und in Deutsch wird daher im Zuge der Wahl von Italienisch spät beginnend überprüft.
Ebenso müssen im Vorfeld die Auswirkungen einer Entscheidung für Italienisch auf den eigenen Pflichtunterricht in der Oberstufe bedacht werden. Die Wahl von Italienisch spät beginnend legt Schüler/innen beispielsweise bereits ab Jahrgangsstufe 11 auf ein sprachliches Profil in der Oberstufe fest, eröffnet aber nicht den Ersatz von Deutsch und ermöglicht die Belegung des Vertiefungskurses Deutsch nur zusätzlich im Rahmen des Zusatzangebots. Wenn Sport, Kunst oder Musik als Leistungsfach belegt wird, ist es außerdem nicht möglich, das Kolloquium in Italienisch abzulegen.