Erkrankungen
Bei einer Erkrankung Ihres Kindes ist die Schule unverzüglich (bis spätestens 08:10 Uhr des jeweiligen Schultages) telefonisch zu verständigen. Eine Verständigung per E-Mail ist nicht möglich, da der Absender nicht immer zweifelsfrei als erziehungsberechtigte Person identifiziert werden kann.
Bei der Wiederaufnahme des Schulbesuchs ist eine schriftliche Krankheitsanzeige nachzureichen. Diese können Sie hier ausdrucken:
Krankheitsanzeige (September 2019)
Wenn die Erkrankung mehrere Tage anhält, ist sie an jedem weiteren Tag anzuzeigen.
Bei einer Erkrankung, die während der Unterrichtszeit eintritt, muss der Schüler den Fachlehrer darüber informieren und sich umgehend ins Sekretariat begeben. Für ein vorübergehendes Unwohlsein ist ein Krankenzimmer vorhanden.
Hausordnung
Das Zusammenleben in einer größeren Gemeinschaft erfordert die Akzeptanz und Einhaltung von Regeln. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind deshalb aufgefordert mitzuhelfen, einen geregelten Schulbetrieb zu gewährleisten: Hausordnung 2023-24 mit Smartphone-Nutzung