Bei einer Erkrankung Ihres Kindes ist die Schule unverzüglich online über das Infoportal bzw. telefonisch (bis spätestens 8:10 Uhr des jeweiligen Schultages) zu verständigen. Eine Verständigung per E-Mail ist nicht möglich, da der Absender nicht immer zweifelsfrei als erziehungsberechtigte Person identifiziert werden kann.
Nur bei einer telefonsichen Krankmeldung: Bei der Wiederaufnahme des Schulbesuchs ist eine schriftliche Krankheitsanzeige nachzureichen. Diese können Sie hier ausdrucken:
Krankheitsanzeige (September 2019)
Wenn die Erkrankung mehrere Tage anhält, ist sie an jedem weiteren Tag anzuzeigen.
Bei einer Erkrankung, die während der Unterrichtszeit eintritt, muss der Schüler den Fachlehrer darüber informieren und sich umgehend ins Sekretariat begeben. Für ein vorübergehendes Unwohlsein ist ein Krankenzimmer vorhanden.