Musischer Zweig

Seit 2011 gibt es an unserem Gymnasium den Musischen Zweig, in dem u. a. das Fach Musik im Vordergrund steht. Im Zentrum steht eine ganzheitliche Persönlichkeitsbildung. Neben Musik sollen auch die anderen Fächer der ästhetischen Bildung wie Deutsch und Kunst den Verstand und das Gemüt gleichermaßen ansprechen, nachhaltige Impulse für Kreativität und Spontanität liefern und die Freude am gemeinsamen Musizieren vermitteln.

Unterrichtsfächer des Musischen Zweiges

Im Musischen Zweig ist Musik ein zusätzliches Kernfach. Dazu gehört das Erlernen eines Instruments. Die wöchentliche Stundenzahl ist in allen Zweigen gleich. Während die anderen Zweige ab der 8. Klasse mit weiteren Kernfächern erweitert werden, werden im musischen Zweig stattdessen zwei sogenannte Profilstunden auf die Fächer Kunst und Sport verteilt.

Der Sprachunterricht beginnt in der 5. Klasse mit Englisch. Ab der 6. wird Latein unterrichtet. Diese Sprachenfolge ist verbindlich. Ab der 11. Klasse ist die Wahl einer spät beginnenden Fremdsprache als Ersatz möglich (Italienisch).

Instrumentalunterricht

Übersicht und Hinweise zu den einzelnen Instrumenten: Geige, Bratsche, Blockflöte u.v.m.

Der Instrumentalunterricht am Gymnasium findet in der Regel in Zweier- oder Dreiergruppen statt und ist kostenlos. Er ist in das normale Stundenpensum der Schüler integriert. Die Schule ist bemüht, eine breite Palette an zugelassenen Instrumenten zu unterrichten. Aktuell stehen am Gymnasium Lehrkräfte für folgende Instrumente zu Verfügung:

  • Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass (kein E-Bass)
  • Querflöte, Oboe, Klarinette
  • Saxophon
  • Blockflöte (Alt- und Sopranflöte)
  • Klassische Gitarre (keine E-Gitarre)
  • Schlagzeug/Perkussion (mit Mallet-Instrumenten)
  • Trompete
  • Klavier, Orgel

Diese Instrumente sind zurzeit nur mit zusätzlichem Unterricht (etwa an der Städt. Musikschule) möglich:

  • Fagott
  • Horn, Posaune, Tenorhorn, Bariton, Euphonium, Tuba
  • Harfe
  • Akkordeon
  • Hackbrett, Zither

Voraussetzungen für die Zulassung zum Musischen Zweig

  • Der/die Schüler/in sollte sich gerne mit Musik bzw. musischen Inhalten beschäftigen.
  • Im letzten Zeugnis der Grundschule sollte die Musiknote 1 oder 2 betragen. Andernfalls ist ein Eignungstest bei den Musiklehrern des Gymnasiums erforderlich.
  • Für den Eintritt in die 5. Klasse des musischen Zweigs gibt es KEINE Voraussetzungen im Instrumentalspiel.

Infoblatt_Musischer_Zweig_2024

Übersicht Instrumente_2024

Schlüssel_Zwischenbericht_Musischer_Zweig

Man muss kein Instrument spielen. Der musische Zweig ist so angelegt, dass man mit dem Instrument beginnt. Schülerinnen und Schüler, die mit ihrem Instrument beginnen, haben keinen Nachteil gegenüber Schülerinnen und Schülern, die schon länger spielen. Bei der Wahl der Vorspielstücke wurde bewusst Wert auf eine gewisse Bandbreite im Niveau gelegt, um denen, die erst in der 5. Klasse mit dem Instrument beginnen, genauso gerecht zu werden wie denen, die schon länger ein Instrument spielen. Die Erfahrung zeigt, dass sich diese Unterschiede nach wenigen Jahren ausgleichen.

Am musischen Zweig gibt es zwei verpflichtende Fremdsprachen: ab der 5. Klasse Englisch, ab der 6. Klasse Latein.

Als “spätbeginnende Fremdsprache” kann ab der 10. Klasse Italienisch gewählt werden. Latein wird dann abgelegt.

Ein ganz wesentliches Element der musischen Bildung besteht aus dem gemeinsamen Singen und Musizieren und dem gemeinsamen Erlebnis auf der Bühne. Eine Teilnahme am Wahlunterricht ist zwar nicht verpflichtend, wird aber in gewisser Weise erwartet. Das gemeinsame Üben im Chor oder Orchester ist ja auch für das Instrumentalspiel und die allgemeinen musikalischen Fertigkeiten ein wichtiges Training. Dies kann natürlich auch in anderen musischen Bereichen wie Theater und Tanz sein.

Alle Schüler wählen zum Eintritt in die 5. Klasse “ihr” Instrument, das sie dann während der Gymnasialzeit als Pflichtfach belegen. Es kann nur ein Instrument als Pflichtfach belegt werden. Im musischen Zweig ist also nur die Belegung EINES Instrumentes vorgesehen.

Unabhängig davon konnten wir am Gymnasium Schrobenhausen in den letzten Jahren als Wahlunterricht stets das Erlernen von Streichinstrumenten im Gruppenunterricht  anbieten – diese freiwilligen Kurse stehen Schülern aller Zweige offen.

Es gibt die Möglichkeit, sich vom Pflicht-Instrumentalunterricht am Gymnasium befreien zu lassen und eigenständig externen Instrumentalunterricht zu organisieren. Dazu muss allerdings von den Erziehungsberechtigten sichergestellt werden, dass Umfang und Qualität des erteilten Unterrichts ausreichen. Die Organisation und Finanzierung dieses Unterrichts liegt dann in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
Dies gilt entsprechend für Instrumente, die nicht am Gymnasium Schrobenhausen angeboten werden können.

Im Prinzip ist ein Wechsel nicht vorgesehen. Falls man aber ein weiteres Instrument spielt auf einem Niveau, das dem des besuchten Jahrgangs entspricht, kann dies möglich sein.

 

Selbstverständlich hat man keinen Nachteil davon. Wir Musik-Lehrkräfte am Gymnasium Schrobenhausen stehen in regelmäßigem Kontakt mit den externen Lehrkräften, sie bekommen alle Infos, sodass auch hier der gewährleistet ist, dass alle alles mitbekommen. Vorteil des externen Unterrichts ist, dass man einen Instrumentallehrer, bei dem man bis jetzt ist, dann nicht wechseln müsste.

Der Instrumentalunterricht wird auch in Phasen des Distanzunterrichts nach Stundenplan erteilt. Dabei kommen in der Regel unsere schuleigenen Konferenzsysteme und Tools zum Einsatz wie BigBlueButton oder Videocall über Nextcloud-Einzeltalk.

Leihinstrumente für den musischen Zweig gibt es nicht, denn hier handelt es sich um ein Kernfach, für das man sich bewusst entscheidet. Wir sind aber gerne behilflich, Kontakte zu Instrumentenbauern zu vermitteln, bei denen man Instrumente gegen Gebühr leihen oder leasen kann. Wir empfehlen auch dringend, kein Instrument ohne Rat der Instrumentallehrkraft zu kaufen!

Alle externen SchülerInnen gehen in der Zeit in die Bibliothek. Findet der Unterricht in einer Randstunde statt, so ist es möglich, dass Ihr Kind mit einem schriftlichen Einverständnis von Ihnen das Schulgelände schon früher verlässt.

Am Gymnasium Schrobenhausen gibt es die Möglichkeit, den musischen Zweig zu belegen. Eine Bläserklasse wie an den benachbarten Schulen gibt es am Gymnasium momentan nicht. Der Unterschied zu einer Bläserklasse, die sich über normalerweise über zwei Jahre erstreckt, besteht darin, dass der musische Zweig als eigenständige Ausbildungsrichtung bis zum Beginn der Oberstufe geführt wird. Musik ist hier Kernfach, Kunst wird ebenfalls schwerpunktmäßig unterrichtet. Man entscheidet sich für ein Instrument aus einer großen Bandbreite und besitzt dieses Instrument auch. In der Bläserklasse spielt man ein Leihinstrument, das man in der Regel nach zwei Jahren wieder abgibt.

Die Zweigbindung endet mit Eintritt in die Oberstufe, das heißt, alle Schülerinnen und Schüler machen dasselbe Abitur. Man kann Musik oder Kunst in verschiedenen Formen als Abiturfach belegen und einbringen, muss aber nicht.

 

Kann man später aus dem musischen Zweig in einen anderen wechseln, wenn man feststellt, das musische ist nichts für einen?

Ein Zweigwechsel ist problemlos bis zum Ende der 7. Klasse möglich.

Ein Wechsel in den musischen Zweig ist immer zu Beginn eines neuen Schuljahres unter zwei Bedingungen möglich:

  • Man hat als zweite Fremdsprache Latein.
  • Man spielt ein Instrument auf einem Niveau, das dem des entsprechenden Jahrgangs entspricht und dies nachweisen kann.

Singen Sie mit Ihrem Kind, so oft Sie wollen! Hören Sie sich immer wieder interessante Einspielungen mit dem Instrument Ihres Kindes im Internet an. Gehen Sie miteinander in Konzerte. Lassen Sie sich regelmäßig von Ihrem Kind vorspielen.

Wie bringe ich mein Kind zum Üben?

Sorgen Sie für einen guten Übungsplatz, an dem das Kind ungestört ist. Das Instrument sollte immer griffbereit sein, am besten schon ausgepackt, damit man auch im Vorbeigehen schnell mal dazu greift. Achten Sie auf feste Übungszeiten jeden Tag. Üben sollte so selbstverständlich wie Zähne putzen sein. Lassen Sie sich regelmäßig vorspielen. Achten Sie darauf, dass das Instrument pfleglich behandelt wird. Vielleicht wie ein Haustier, das man regelmäßig streichelt?

 

Wechsel des Instruments / Wechsel in einen anderen Zweig

Auf Antrag bis jeweils Ende April ist ein Wechsel des Instruments zum neuen Schuljahr möglich. In diesem Fall müssen durch ein Vorspiel Kenntnisse auf dem Instrument nachgewiesen werden, die denen der Jahrgangsstufe entsprechen.

Pflichtstücke für den Instrumentalunterricht

Im Instrumentalunterricht werden pro Schuljahr zwei Pflichtstücke (Ausnahme 5. Klasse) und mindestens zwei Technische Übungen vorgespielt.

Die jeweilige Pflichtstück-Programm zu den einzelnen Instrumenten ist hier verzeichnet: